Übermittagbetreuung

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Informationen zur Übermittagbetreuung

 

Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen grundsätzlich das Schulgrundstück während der Zeiten ihrer verpflichtenden Teilnahme ( = stundenplanmäßiger Unterricht) nicht verlassen.

Die Schulleitung kann Schülerinnen und Schülern ab Klasse 7 auf Antrag – bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern auf Antrag der Eltern – gestatten, das Schulgrundstück in der Mittagspause zu verlassen.

Die Aufsicht der Schule entfällt für Schülerinnen und Schüler, die das Schulgrundstück verlassen.
 

 

Versicherung (Auskunft LUK)

„Schülerinnen und Schüler sind in den unterrichtsfreien Zeiten auf den Wegen nach Hause, um dort das Mittagessen einzunehmen, gesetzlich unfallversichert. Dies gilt auch für den Rückweg zur Schule, um dort am Nachmittagsunterricht teilnehmen zu können. Der spätere Heimweg ist ebenfalls unfallversicherungsrechtlich geschützt.

Wird das Schulgelände während der Pause verlassen, um einer privaten („sog. eigenwirtschaftlichen“) Betätigung nachzugehen, so besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Schülerinnen und Schüler in der Mittagszeit durch die Stadt bummeln.

Versichert sind die Schülerinnen und Schüler auf Wegen zu einem Restaurant (z. B. Pommes-Bude, Mc Donalds), Lebensmittelladen oder Bäcker, wenn diese Wege der Aufnahme von Essen bzw. den Kauf von Nahrungsmitteln zum alsbaldigen Verzehr dienen. Der Versicherungsschutz endet mit Durchschreiten der jeweiligen Außentüre und lebt mit Verlassen des Gebäudekomplexes wieder auf.

Unfallversicherungsrechtlich ist es unerheblich, ob eine Einverständniserklärung der Eltern für das Zurücklegen dieser Wege vorliegt oder nicht.“

Bei allen anderen Gängen außerhalb des Schulgeländes haftet der normale familiäre Versicherungsschutz.

 

Angebote

Die Pädagoginnen der AWO bieten im Neubau einen „Stillarbeitsraum“ und einen „Spielraum“. Der Schulhof steht zur Verfügung, wir planen ein Sportangebot. Mit der Stadtbibliothek finden zur Zeit Gespräche statt, die eine Öffnung der Bibliothek in der Mittagspause zum Ziel haben.

 

Mittagessen

In der Mittagspause besteht die Möglichkeit, ein ansprechendes, leckeres und gesundes Essen einzunehmen; jeden Tag kann zwischen drei Essen gewählt werden. Eines der drei Essen ist dabei stets vegetarisch. Die Portionierung und Ausgabe auf Tellern erfolgt in unserer Cafeteria.

 

Die Bestellung ist von 10:00 Uhr am Vortag bis 09:15 Uhr am Essenstag möglich. Die Buchung erfolgt bargeldlos an einem zentralen Buchungsterminal, jeder Schüler bzw. jede Schülerin erhält nach der Buchung sofort einen Essensbon. Der Essenspreis beträgt 2,95 €.

 

Das aus unterschiedlichen Gründen sinnvolle Geldkarten-Bezahlsystem orientiert sich an den Erfahrungen anderer Mönchengladbacher Schulen. Nötig hierfür ist eine aufladbare Geldkarte, die für jede Schülerin bzw. jeden Schüler, die bzw. der an der Mittagsverpflegung teilnehmen möchte, beschafft werden muss. Auch wenn wir hierbei auf Know-how und Unterstützung der Stadtsparkasse Mönchengladbach zurückgreifen, können auch Geldkarten anderer Institute verwendet werden. Aufgrund der Vorlaufzeiten ist es angeraten, die Karte bei der Sparkasse bzw. anderen Instituten vor Schuljahresbeginn zu beantragen.

 

Letztes Update:
Mittwoch, 7. September 2011